Versicherungsfall Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung wird von den Versicherungsnehmern abgeschlossen, damit sie im Ernstfall des Rechtsstreits die Übernahme der Kosten auf die Versicherung abwälzen können. Besteht Aussicht auf Erfolg im Fall, so gibt die Versicherung eine Deckungszusage für die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. Auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles kann es für diese Kostenübernahme ankommen.
Versicherungen gewähren in der Regel nur eine Deckungszusage, wenn der Versicherungsfall, oder auch Rechtsschutzfall genannt, während der Zeit des laufenden Versicherungsvertrages eingetreten ist. Einige Versicherer legen auch eine so genannte Karenzzeit fest. Innerhalb der ersten Monate nach Versicherungsbeginn gibt es eine Wartezeit bis zur ersten möglichen Antragstellung auf Deckungszusage. Diese Wartezeit kann mehrere Monate betragen. Dennoch lohnt sich in vielen Lebenslagen eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung.
Aktueller Versicherungsfall
Jeder Versicherungsfall, der während einer bestehenden Rechtsschutzversicherung eintritt, wird auf Antrag des Versicherungsnehmers von den Mitarbeitern der Versicherung eingehend geprüft. Auch nach Beendigung eines Vertrages sind Versicherungsfälle, die in der Vertragszeit eingetreten sind, noch vom Schutz der Versicherung umfasst.
Doch der exakte Zeitpunkt eines Versicherungsfalles kann von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterschiedlich sein. Im Rahmen eines Prozesses um Schadensersatz ist nicht der Zeitpunkt des Schadenseintritts ausschlaggebend. Entscheidend für den Versicherungsfall ist das Ereignis, das den Schaden verursacht hat. In der Regel aber wird der Moment, in dem eine Person eine Rechtspflicht verletzt hat, als Versicherungsfall betrachtet.
Versicherungsfall im Strafrecht
Auch in allen strafrechtlichen Streitigkeiten kommt es auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles an. Der Tatzeitpunkt ist nicht entscheidend für den Versicherungsfall. Es kommt für die Übernahme der Kosten nur auf die Einleitung der Ermittlungen an. Diese Ermittlungen gelten als eingeleitet, wenn eine behördliche Verfügung aktenkundig ist.
Auch für Zeugen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, denn auch ein Zeugenbeistand kostet Geld. Für Zeugen gilt die Einladung zur Zeugenaussage vor Gericht als Versicherungsfall. Daher kann sich in vielen strafrechtlichen Fällen der Abschluss einer Versicherung vor dem Versicherungsfall lohnen.