Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?
Recht haben und Recht bekommen ist nicht das selbe! Sobald zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten ein Rechtsanwalt erforderlich ist, kann es ohne eine passende Rechtsschutzversicherung ein kostspielige Angelegenheit werden.
Auch wenn man nicht "streitlustig" ist kann man nie voraussehen, ob man ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Dies kann z. B. bei einem Verkehrsunfall passieren, wenn es bei der Klärung des Hergangs und der Schuldfrage Probleme gibt.
Speziell wenn die wirtschaftliche Lage schlecht ist, kann es jedem passieren, dass sein Arbeitsplatz gefährdet ist. Sollte es dann zu einer Kündigung kommen, sind oft Streitigkeiten vorprogrammiert. Auch in diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.
Wer Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kennt die Problematik von falschen Nebenkostenabrechnungen. Wenn alle Stricke reißen, muss ein Anwalt her. Auch hier kann die Rechtsschutzversicherung Ihr Kostenrisiko minimieren.
Wir wissen alle, welche hohen Kosten bei einem Rechtsstreit auf uns zukommen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung ist es sehr schwierig, überhaupt seine Rechte durchzusetzen.
Daher finden wir eine passende Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da es ansonsten sehr hohe finanzielle Mittel erfordert um sein Recht durchzusetzen. Zudem kann man mit dem richtigen Vertrag wieder ruhig schlafen und dem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen.
Welchen Vorteil hat der Beitrags- und Leistungsvergleich auf dieser Webseite?
In unserem Vergleich finden Sie fast alle Angebote, welche in Deutschland verfügbar sind.
Neben den Beiträgen, können Sie auch die Leistungen der einzelnen Tarife direkt miteinander vergleichen. So finden Sie schneller und einfacher den für Sie optimalen Vertrag und haben somit mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens.
Zudem haben wir mit manchen Anbietern Sondernachlässe vereinbart. Dadurch erhalten Sie bei uns den selben Versicherungsschutz um bis zu 25% günstiger als wie wo anders, ohne auf den vollen Service verzichten zu müssen.
An wen kann ich mich bei Fragen oder im Schadensfall wenden?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder Hilfe bei einem Schaden benötigen, können Sie sich gerne an uns als Ihren zuständigen Versicherungsmakler wenden.
Sollten wir nicht erreichbar sein oder Sie lieber mit dem Versicherungsunternehmen selbst sprechen wollen, können Sie dies auch gerne tun. Die Kontaktdaten von uns finden Sie hier, die von der Versicherung können Sie der Police entnehmen.
Für welche Bereiche kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Eine Rechtsschutzversicherung kann man für folgende Bereiche abschließen:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz / Arbeitsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz, Eigentumsrechtsschutz (Mieter oder Eigentümer einer Wohnung/Haus)
Man kann diese Bausteine teilweise einzeln oder aber auch in Kombination abschließen. In Kombination sind die Bausteine deutlich günstiger als wie wenn man diese einzeln versichert.
Am häufigsten wird die Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz Versicherung abgeschlossen.
Gibt es eine Wartezeit?
Im Regelfall besteht bei Berufs- und Wohnungsrechtsschutz eine Wartezeit von jeweils 3 Monaten.
Sollte vorher bereits eine Rechtsschutzversicherung für diese Bereiche bestanden haben und der neue Vertrag ohne Unterbrechung an den alten anschließen, verzichten die Versicherungsunternehmen auf eine Wartezeit.
Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständiger. Sofern auch Aufwendungen von der gegnerischen Seite erstattet werden müssen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch diese.
Sollte es sich um ein Strafverfahren handelnt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch eine Kaution als zinsloses Darlehen.
Zudem kommt die Rechtsschutzversicherung auch für außergerichtliche Kosten auf, welche z. B. durch einen Schlichter entstehen.
Alle Aufwendungen werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme beglichen.
Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?
In der Rechtsschutzversicherung gelten als versicherte Personen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner (sofern im Vertrag namentlich genannt)
- Kinder, die im selben Haushalt wohnen (Altersgrenzen weicht je nach Anbieter ab, kann zwischen 18 - 25 sein, auf jeden Fall endet der Einschluss für die Kinder ab dem Sie einen Beruf haben und selbst Geld verdienen)
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben
Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).
Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Die Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ teuer. Dies kommt daher zustande, dass diese öfter genutzt wird und die Kosten, die das Versicherungsunternehmen begleichen muss, relativ hoch sind.
Daher sollten Sie speziell hier vor dem Abschluss einen Beitrags- und Leistungsvergleich von mehreren Gesellschaften machen, da die Unterschiede teilweise enorm sind.
Zudem kann man auch viel Geld sparen, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Da es im Schadensfall meist um hohe Summen geht, fällt die Eigenbeteiligung nicht so groß ins Gewicht. Umso länger man keine Leistungen von der Rechtsschutzversicherung beansprucht, umso eher lohnt sich eine Selbstbeteiligung. Aus unserer Erfahrung heraus sollte diese zwischen 150,00 und 300,00 € liegen.
Die Versicherungssumme spielt keine so große Rolle. Die meisten aktuellen Verträge bieten mindestens 1.000.000 € und mehr. Dies dürfte im Regelfall vollkommen ausreichen.
Sie sollten die Rechtsschutzversicherung nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abschließen. So können Sie bei Unzufriedenheit oder einem besseren Angebot schneller wieder wechseln.
Sofern finanziell möglich, sollten Sie die Prämien jährlich zahlen, da dies um bis zu 8% günstigster als monatlich ist.
Sofern Sie Single sind, können Sie eine Single-Rechtsschutz Versicherung abschließen. Da hier nur Sie versichert sind, ist der Beitrag deutlich günstiger als bei einer Familien-Rechtsschutzversicherung.
Auf was sollte ich im Schadensfall achten?
Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist bei der Rechtsschutzversicherung nicht wie üblich eine Schadensmeldung per Formular erforderlich. Wenn man diese in Anspruch nehmen möchte, legt man den Versicherungsschein beim Rechtsanwalt vor. Dieser holt dann bei der Versicherung die Deckungszusage ein.
Die Schadensaufwendungen, die von der Rechtsschutzversicherung beglichen werden müssen, steigen stetig. Um das Beitragsniveau einigermaßen halten zu können, ist eine Selektion von schadensträchtigen Kunden unvermeidbar. Daher ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht bei jeder "Kleinigkeit" in Anspruch nehmen. Ansonsten kann es vorkommen, dass Ihnen die Versicherung den Vertrag kündigt. In diesem Fall ist es sehr schwierig, bei einer anderen Gesellschaft wieder Versicherungsschutz zu bekommen. Daher versuchen Sie wenn möglich, Ihre Streitigkeiten im erstmal anderweitig zu bereinigen und erst wenn alle Stricke reißen Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.
Keine Angst, beim ersten Schaden wird Ihnen noch keiner kündigen. Wenn Sie aber in einem Jahr zwei Schäden Ihrer Rechtsschutzversicherung melden, ist die Gefahr einer Kündigung erheblich größer.
Dies soll aber nicht heißen, dass man dann auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung verzichten kann. Man sollte nur wie erwähnt vorher genau abschätzen, ob man diesen Vertrag nutzten muss, oder ob es auch anders geht.
Nehmen Sie daher Ihre Rechtsschutzversicherung nur dann in Anspruch, wenn sich der Streit nicht anderweitig schlichten lässt oder wenn Sie bisher Ihren Vertrag nicht oder nur sehr selten genutzt haben.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Die Rechtsschutzversicherung kann man ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigen.
Je nach zugrunde liegenden Vertragsbedingungen, kann man die Rechtsschutzversicherung auch außerordentlich kündigen. Dies ist z. B. möglich, wenn der Versicherer die Beiträge, nicht aber die Leistungen erhöht. In diesem Fall muss man eine schriftliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung an das Versicherungsunternehmen senden.
Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Regulierung ab, obwohl Sie zur Leistung verpflichtet wäre, hat man auch ein Sonderkündigungsrecht.
Werden innerhalb einem Jahr zwei Schäden reguliert, kann sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch der Kunde innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Eine Muster Kündigung finden Sie hier.
Wir empfehlen die schriftliche Kündigung per Fax oder Einschreiben an das Versichereungsunternehmen zu senden. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie den ordnungsgemäßen Versand belegen.