Strafkaution Rechtsschutzversicherung

Eine Strafkaution ist ein Geldbetrag, den eine einer Straftat verdächtige Person bei der Strafverfolgungsbehörde hinterlegen darf, damit diese Behörde vorerst von der Strafverfolgung absieht. Diese Kautionen können im Inland und im Ausland zu zahlen sein. Die Zahlung wird in der Regel parallel zu einem Rechtsschutzfall fällig. Daher bieten viele Rechtsschutzversicherer auch die Möglichkeit eines Darlehens für den Fall einer fällig werdenden Strafkaution an.

Wie bei jedem Rechtsschutzfall prüfen die Mitarbeiter der Versicherung, ob die Verteidigung gegen die Vorwürfe Aussicht auf Erfolg hat. Die Versicherer nennen die allgemein unter dem Namen Strafkaution bekannte Leistung auch Kautionsdarlehen. Doch dieses Darlehen wird nur gewährt, wenn die Strafverfolgungsbehörde die Kaution als echte Bedingung für die vorläufige Einstellung der Strafverfolgung macht. Jedes Darlehen ist immer an den Versicherer zurückzuzahlen.

Strafkaution im Ausland

In vielen fremden Ländern werden Unfälle anders abgewickelt als im Inland. Sind Menschen bei einem Unfall zu Schaden gekommen oder ist sogar ein Toter unter den Opfern, so verlangen fast alle Strafverfolgungsbehörden ausländischer Staaten eine Strafkaution. Diese wird gegen Quittung bei der zuständigen Justizkasse hinterlegt. Einige Länder sehen aufgrund dieser Kaution, die als Entschädigung für die Opfer eingesetzt werden kann, die Einstellung des kompletten Verfahrens vor. Zwar ist der Vorgang im Ausland dann abgeschlossen, doch auch im Inland kann ein Unfallverursacher für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.

Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass eine Tat nicht nur nach dem Tatortprinzip verfolgt werden kann. Dennoch ist die sichere Abwicklung des Falles im Ausland ein erster Schritt zum Rechtsfrieden für den potentiellen Schädiger. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung, die auch eine Strafkaution als Darlehen übernimmt, eine gute Wahl.

Höhe der versicherten Strafkaution

Neben den Rechtsschutzversicherern übernehmen auch viele Haftpflichtversicherer im Ernstfall die Strafkaution. Doch auch an den Haftpflichtversicherer muss das gesamte Darlehen erstattet werden. Die Höhe der Strafkaution weicht von Anbieter zu Anbieter ab. Wenn man dies genau wissen möchte, reicht meist ein Blick in die Versicherungspolice aus.
 

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