Straf Rechtsschutz

Ein Straf Rechtsschutz hilft nicht nur mit finanzieller Unterstützung. Auch die Betreuung durch die von der Versicherung empfohlenen Anwälte ist ein Vorteil, den ein guter Straf Rechtsschutz bietet. Die rasche Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt kann viel Ärger vermeiden helfen. Doch die spezielle Versicherung, die den Straf Rechtsschutz gewährt, tritt nur für die Kosten eines Verfahrens ein, wenn die Tat nicht vorsätzlich begangen worden ist. Für vorsätzlich begangene Straftaten benötigt man einen Spezial Straf Rechtsschutz.

Bei der Anfrage der Deckungszusage für die Übernahme aller Kosten wird zunächst von der ersten Beurteilung des Falles ausgegangen. Daher werden die Kosten fast immer übernommen, soweit eine nur fahrlässig begangene Tat vorzuliegen scheint. Erst nach der möglichen Verurteilung wegen einer Vorsatztat kann die Versicherung ihren Rechtsschutz rückgängig machen. Dennoch ist eine Versicherung, die im Falle der unberechtigten Strafverfolgung wegen des Vorwurfs vorsätzlichen Verhaltens erfolgreich für den Verdächtigten eintritt, immer eine gute Lösung.

Straf Rechtsschutz im Ausland

Der Straf Rechtsschutz kann im Ausland besonders sinnvoll sein. Denn nach einer vorgeblichen Straftat im Ausland wird von den Strafbehörden häufig eine Strafkaution verlangt. Diese wird von der Rechtsschutzversicherung als zinsloses Darlehen gewährt. Nach Zahlung der Strafkaution kann der Verdächtige das fremde Land in Richtung Heimat verlassen, weil die Behörden das Verfahren entweder einstellen oder nur eingeschränkt verfolgen. Die Kaution wird zum Teil für die Entschädigung des Gegners verwendet.

Doch auch in diesem Fall muss die Tat nicht vorsätzlich begangen worden sein. Bei der Beurteilung des Rechtsfalls im strafrechtlichen Bereich gilt es viele Momente in die Beurteilung einzubeziehen.

Straf Rechtsschutz in allen Lebenslagen

Viele Laien kennen sich mit Straftatbeständen nicht aus. Rasch können sie in unangenehme Situationen geraten. Dann kann ein Straf Rechtsschutz helfen, den Sachverhalt zu klären. Dennoch müssen alle Bußgelder und alle Strafzettel inklusive Verwarnungen vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden. Mit Hilfe einer Erstberatung im Rahmen des Straf Rechtsschutz besteht im Handumdrehen Klarheit.
 

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