Gegner Rechtsschutzversicherung
Wenn es Streit gibt, dann finden viele Menschen nicht mehr den passenden Umgangston. Häufig werden dann Anwälte mit der Regulierung des streitigen Sachverhalts beauftragt. Viele Rechtsschutzversicherungen geben in diesen Fällen eine Deckungszusage, wenn die Aussichten auf Erfolg vor Gericht für ihre versicherte Partei gut aussehen.
Doch damit eine Klage gegen einen Gegner auch Erfolg haben kann, muss der richtige Gegner verklagt werden. Der verklagten Person wird die Klage nämlich seitens des Gerichts zugestellt. Nur eine dem richtigen Gegner zugestellte Klage kann aber auch unter formellen und materiellen Gesichtspunkten geprüft werden. Wird dem falschen Gegner eine Klage zugestellt, so ergeht ein so genanntes Prozessurteil. Die Klage ist verloren.
Alle potentiellen Gegner verklagen
Ist der richtige Gegner in einem Streitfall gefunden, so wird die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch Sinn im Prozess sehen. Denn bei guten Erfolgsaussichten wird die Klage meist gewonnen und die Gegenseite muss alle Kosten tragen. Doch hin und wieder kann es Sinn machen, mehr als einen Gegner zu verklagen.
Insbesondere nach Unfällen werden normalerweise nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter und die Kfz-Versicherung verklagt. Wenn Fahrer und Halter nicht zahlen können, steht die solvente Kfz-Versicherung als Schuldner zur Verfügung. Im Urteil werden dann alle Gegner als so genannte Gesamtschuldner verurteilt.
Gegner der Rechtsschutzversicherung melden
Je mehr Gegner verklagt werden können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Beklagten auch die Kosten aus dem Urteil zahlen kann. Daher sehen Rechtsschutzversicherungen erhöhte Erfolgsaussichten bei allen Klagen, in denen auch alle möglichen Gegner benannt werden.
Die Anzahl der beklagten Personen ändert nichts an den Kosten des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nach einer Deckungszusage in der Regel auch die Kosten, wenn der Gegner finanziell ausfällt. Daher ist es sinnvoll, der Rechtsschutzversicherung alle Umstände und potentiellen Gegner des Falles vorzutragen, um eine Deckungszusage für die 1. Instanz zu erhalten.