Erstbeitrag Rechtsschutzversicherung
Ausreichend oder besser gesagt, optimal abgesichert zu sein, wenn eventuelle Situationen einen rechtlichen Beistand unumgänglich machen, sollte heutzutage für jedermann eine Selbstverständlichkeit geworden sein. Doch mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung allein ist es bei Weitem nicht getan, denn erst wenn der sogenannte Erstbeitrag fristgemäß bezahlt wurde, tritt im Ernstfall auch der damit im Vertrag vereinbarte Versicherungsschutz ein.
Doch was ist eigentlich mit dem Erstbeitrag gemeint und wie setzt sich ein solcher letztendlich zusammen? Eines vorweg, mit Zahlung des Erstbeitrags beginnt also der eigentliche Versicherungsschutz unabhängig davon, wann dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, denn bei versäumter oder verspäteter Zahlung besteht der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungsnachweises.
Erstbeitrag - Einmalzahlung oder Ratenzahlung?
Mit dem sogenannten Erstbeitrag einer Rechtsschutzversicherung wird der entsprechende im Versicherungsvertrag vereinbarte erste Jahresbeitrag bezeichnet. Für den Fall, dass eine entsprechende Ratenzahlung vereinbart und im Versicherungsvertrag festgehalten wurde, gilt die Zahlung der ersten Rate ebenfalls als ein sogenannter Erstbeitrag.
Sollten Sie als Versicherungsnehmer aus welchem Grund auch immer mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten, droht im eingetretenen Ernstfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb ist es besonders wichtig mit der Zahlung des Erstbeitrags nicht allzu lange zu warten, denn ein Anspruch auf optimalen Versicherungsschutz besteht erst ab dem Tag der Zahlung.
Mit dem Erstbeitrag in Verzug geraten – was nun?
Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer mit der Zahlung vom Erstbeitrag in Verzug geraten ist, sollte diese umgehend nachgeholt werden. Das betrifft eine vereinbarte Einmalzahlung ebenso wie die Zahlung auf Raten.
Sollte der im Versicherungsvertrag vereinbarte und festgeschriebene Erstbeitrag innerhalb der mitgeteilten Frist immer noch nicht geleistet worden sein, sind Versicherungsanbieter berechtigt den Anspruch per Gericht geltend zu machen. Diese Maßnahme verursacht zudem zusätzliche Kosten und führt im Regelfall sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes. Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags garantiert ausreichend Versicherungsschutz im eingetretenen Ernstfall!