Ehrenamt Rechtsschutzversicherung
Immer mehr Menschen widmen heutzutage einen Großteil ihrer Freizeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Derartige Tätigkeiten, welche als Ehrenamt bezeichnet werden, gibt es in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das kann zum Beispiel in einem Sport- oder Jagdverein, Kirchengemeinde sowie im Auftrag einer Wohltätigkeitsorganisation geschehen.
Hierbei handelt es sich nicht in etwa um eine bezahlte, sondern unentgeltliche Tätigkeit, welche kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt wird. Doch auch während der Ausübung eines Ehrenamtes lauern Gefahren, denn nicht selten kommt es vor, dass sich Helfer verletzen und somit selbst Hilfe benötigen.
Was bedeutet eigentlich der Begriff Ehrenamt?
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind Funktionen, welche zum Wohle der Allgemeinheit unentgeltlich ausgeübt werden. Ein Beispiel hierfür wäre: Sie haben es sich zur Aufgabe einen Teil Ihrer Freizeit mit der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation (z.B. Malteser, UNESCO oder Charitas) zu verbringen, welche einen Einsatz im Katastrophengebiet erforderlich machen.
Während der Ausübung des Ehrenamtes haben Sie sich eine schlimmere Verletzung zugezogen, welche einen schnellstmöglichen medizinischen Eingriff erforderlich macht. Die hierfür anfallenden Kosten werden in aller Regel durch eine private Unfallversicherung abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung hingegen übernimmt die Kosten im Falle von Streitigkeiten mit örtlichen Behörden oder Gerichten.
Tätigkeiten als Ehrenamt im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung
Eine Tätigkeit, welche auch als Ehrenamt bezeichnet wird, sind in der Regel im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung abgesichert (z.B. ein ehrenamtlicher Verwalter einer Wohnanlage). Hierbei stehen geringfügige Aufwandsentschädigungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in keinster Weise entgegen.
Im Fall, dass es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit um eine sogenannte Funktion (z.B. Vorstand einer genossenschaftlichen Vereinigung) wird von einer Risikosituation gesprochen, welche ein gewisses gewerbliches Risiko in sich bürgt. Das bedeutet in der Realität: In einem solchen Fall sind Institutionen dazu verpflichtet den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuge einer gewerblichen ehrenamtlichen Tätigkeit (Ehrenamt Vorstandsmitglied) bereitzustellen.
Wir die Versicherungsmakler beraten Sie gern ausführlicher zum Thema Ehrenamt und Rechtsschutz!