Dolmetscherkosten Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, den Versicherungsnehmer in Falle eine Rechtstreites vor den je nach Streitwert teilweise recht hohen finanziellen Belastungen zu schützen. Zu den Kosten, die von der Rechtschutzversicherung übernommen werden können, gehören auch die Dolmetscherkosten und die notwendigen Auslagen für Übersetzungen.
Unter Dolmetschen versteht man die mündliche Übertragung von einer Sprache in die andere. Dies kommt im Falle eines Rechtsstreits häufig dann zum Tragen, wenn Zeugen befragt werden sollen, die der Landessprache nicht mächtig sind. Das Übersetzen hingegen ist die schriftliche Übertragung einer Sprache in eine andere. Bei einem Rechtsstreit kann die Übersetzung eines Gutachtens nötig werden.
Wann Dolmetscherkosten entstehen können
In den verschiedenen Bereichen der Rechtsschutzversicherung, wie Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz oder Firmenrechtsschutz, kann es durchaus immer zu Situationen kommen, die das Einschalten eines Dolmetschers erfordern. Wenn ein Zeuge nicht der deutschen Sprache mächtig ist, seine Aussage jedoch für die Entscheidungsfindung von Bedeutung sein könnte, muss ein Dolmetscher hinzu gezogen werden.
Eine solche Situation kann beispielsweise bei einem Rechtsstreit infolge eines Verkehrsunfalls gegeben sein. Sehr schnell können Dolmetscherkosten entstehen, wenn es im Ausland zu einem Rechtsstreit kommt, denn dann ist in der Regel der Versicherungsnehmer selbst auf die Dienste eines Dolmetschers angewiesen. Es besteht allerdings in der Regel bei einem im Inland verhandelten Rechtsstreit kein Anspruch auf Übernahme der Dolmetscherkosten durch den Versicherer.
Übernahme von Dolmetscherkosten im Ausland
Bei einem Rechtsstreit im Ausland sieht die Lage jedoch anders aus. Die Dolmetscherkosten, die beim Rechtsstreit im Ausland entstehen, werden in der Regel vom Versicherer übernommen. Gleiches gilt für die Kosten für eventuell notwenige Übersetzungen, zum Beispiel für Gutachten. Die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Pflicht, für die Übersetzung der für den Rechtsstreit relevanten Unterlagen zu sorgen.
Da in der Regel Dolmetscherkosten und Auslagen für die Übersetzung hauptsächlich bei einer Verhandlung im Ausland entstehen, genießt der Versicherungsnehmer mit dieser Regelung meist umfassenden Versicherungsschutz.