Beitragsanpassung Rechtsschutzversicherung

Bei einer Beitragsanpassung handelt es sich um eine Maßnahme, die Versicherungsunternehmen einsetzen, wenn es während der Vertragslaufzeit zu Abweichungen zwischen den kalkulierten Kosten, die dem Tarif zugrunde gelegt wurden, und den tatsächlich erbrachten Versicherungsleistungen kommt. Kurz gesagt, die Kosten für Schäden bei der Versicherung sind höher als die Beitragseinnahmen.

Rein theoretisch kann eine Beitragsanpassung nach unten erfolgen, in der Praxis ist allerdings eine Beitragsanpassung in der Regel eine Beitragserhöhung. Eine Beitragsanpassung kommt bei allen Versicherungsarten vor, auch bei der Rechtsschutzversicherung.

Wer entscheidet über eine Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung?

Die Entscheidung über eine Beitragsanpassung trifft ein unabhängiger Treuhänder. Zum Stichtag 1. Juli werden alljährlich die Kosten und Leistungen der Rechtsschutzversicherer gesammelt und ausgewertet. Ergibt sich eine Kostensteigerung von mehr als 5 %, können die Versicherer eine Beitragsanpassung vornehmen, in diesem Fall eine Beitragserhöhung. Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr mehr als 5% gesunken, müssen die Folgebeiträge gesenkt werden, so schreibt es das Versicherungsgesetz vor. Bei einer Veränderung bis zu 5 % erfolgt keine Beitragsanpassung, weder in die eine noch in die andere Richtung, der Beitrag bleibt unverändert.

Doch dieser Prozentsatz spielt in der Gestaltung der Beitragsanpassung des Folgejahres eine Rolle und muss bei der Auswertung zum Stichtag des Folgejahres berücksichtigt werden.

Kann der Versicherungnehmer aufgrund der Beitragsanpassung den Vertrag kündigen?

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragsanpassung den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.

Doch diese Monatsfrist sollte man nutzen, um zu prüfen, ob denn eine Kündigung aufgrund der Beitragsanpassung überhaupt sinnvoll ist. Vielleicht sollte man über eine Vertragsumgestaltung nachdenken, einen anderen Tarif wählen oder die Höhe der Selbstbeteiligung verändern. Zudem sollte geprüft werden, ob aufgrund von evtl. Vorschäden ein Anbieterwechsel überhaupt möglich ist. Bei zwei oder mehr Schäden wird es schwierig eine neue Versicherung zu finden.

Zu beachten ist auch, dass ausschließlich im Falle der Beitragsanpassung dieses Kündigungsrecht besteht. Wird beispielsweise die Versicherungssteuer erhöht, was ebenfalls zu Mehrkosten für den Versicherten führt, stellt dies keine Beitragsanpassung dar und der Versicherte hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht.

Unabhängig davon sollte man von Zeit zu Zeit überprüfen, ob der aktuelle Vertrag noch bedarfsgerecht ist und wie die Beiträge im Vergleich zu anderen Tarifen sind. Womöglich erhalten Sie ja bei einem anderen Anbieter einen leistungsstärkeren Tarif für weniger Geld. Prüfen können Sie dies am Besten über unseren Rechtsschutzversicherung Vergleich, welcher für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei ist.
 

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