Auto Rechtsschutzversicherung

Eine Auto Rechtsschutzversicherung regelt alle Rechtsangelegenheiten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. So kommt sie zum Tragen, wenn nach einem Unfall eine Schadensersatzforderung ansteht.

Die Versicherung übernimmt alle Kosten, die der Rechtsstreit verursacht wie das Honorar des Anwalts, Sachverständigenhonorare und Gerichtskosten. Bei Bedarf übernimmt sie die Rechtskosten der gegnerischen Partei. Vorausgesetzt, die Kosten liegen innerhalb der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Des Weiteren gilt: Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Wartezeit ist beendet. Ansonsten kann der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Das Fahrzeug des Versicherten ist ordnungsgemäß zugelassen
  • Der Versicherte ist in Besitz eines gültigen Führerscheins
  • Keine vorsätzlich begangene Straftaten
  • Die Aussicht auf Erfolg muss vorhanden sein

Für wen lohnt sich eine Auto Rechtsschutzversicherung?

Für alle Autofahrer: Selbst der vorsichtigste Autofahrer kann einen teuren Rechtsstreit nicht verhindern. Denn überall lauern Gefahren wie unachtsame Radfahrer, spielende Kinder oder Tiere, die unvermittelt auf die Straße laufen. Nicht zu vergessen: rücksichtslose Autofahrer.

Insbesondere eignet sich diese Police, wenn ein erhöhtes Risiko vorhanden ist. Das ist der Fall, wenn der Versicherte wegen der weit entfernten Arbeitsstelle viel mit dem Auto unterwegs ist. Autofahrer, die weniger mit ihrem Auto unterwegs sind, haben ein niedrigeres Risiko. Dennoch sollten auch diese eine eine Auto-Rechtsschutzversicherung haben.

Auto Rechtsschutzversicherung – was ist zu beachten?

Wer sich für die Auto Rechtsschutzversicherung entscheidet, der tut gut daran, Angebote zu vergleichen. Denn die vielen Angebote weisen teilweise erhebliche Unterschiede in den Konditionen auf. Wichtig ist die Höhe der Deckungssumme: mindestens 250.000 Euro.

Außerdem gilt es auf ein Versicherungsprodukt zu setzen, das die sogenannte „Ereignis-Theorie“ in die Schadensregulierung einschließt. Das bedeutet, für die Schadensregulierung muss der Eintritt des Schadens in der Vertragslaufzeit liegen. Damit spielt die Ursache, wie ein Defekt am Auto, der nicht in dieser Frist liegt, keine Rolle.

Weiterhin enthält der Vertrag im Idealfall die Option, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Dies gilt für den Fall, dass das Versicherungsunternehmen die Übernahme eines Rechtsstreits verweigert. Außerdem ist die Möglichkeit auf Erstellung eines Schiedsgutachtens Vertragsbestandteil.
 

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