Rechtsschutzversicherungen weisen Forderungen zurück

Nicht einmal die Hälfte aller berechtigten Bundesbürger besitzt eine Rechtsschutzversicherung. Schlüssig klingt dieser Fakt nicht, bei genauer Betrachtung der Streitfälle, die in Form von Akten sämtliche Schreibtische der Gerichte überlagern. Vielleicht liegt es am Mangel des Vertrauens der Versicherer, die in den letzten Jahren häufiger einen Teil der Forderungen als unberechtigt zurückweisen. Mal liegt es an der Auffassung der Versicherer, aber nicht selten, weil der Versicherungsnehmer sich unvernünftig verhält.

Versicherungspolicen auf ihren Inhalt prüfen

Das vermeidliche Drama beginnt bereits bei der Auswahl des richtigen Anbieters, bzw. Tarifes. Potenzielle Versicherungsnehmer müssen sich hinterfragen, welche Deckungen besonders wichtig sind und zu welchen Konditionen diese abgeschlossen werden müssen. Sein Recht zu schützen ist schön und gut, wenn aber aus Unwissenheit falsche Entscheidungen getroffen werden, hat das teils fatale Folgen. Ein fiktives Beispiel soll dem Kunden verdeutlichen, in welche Falle ein Versicherungsnehmer tappen kann:

Das Angebot einer günstigen Rechtsschutzversicherung klingt verlockend. Gespickt mit ungenauen Informationen glaubt der Versicherungsnehmer ausreichend Schutz für das Arbeitsrecht abzuschließen. Jahre nach dem Vertragsabschluss und nach pünktlichen Einzahlungen aller Beiträge, gerät der Versicherte in einen Streitfall mit seinem Arbeitgeber. Weil dieser nun glaubt, im Recht zu sein, beauftragt er einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht. Er erläutert ihm die Sachlage und verweist bei dem Faktor Kosten auf die bestehende Rechtsschutzversicherung.

Mangelnde Kommunikation zwischen dem Fachanwalt und seinem Klienten führt dazu, dass es zu einem Prozess gegen den Arbeitgeber kommt, der mit einem Vergleich geschlossen wird. Jedoch verweigert die Versicherung die Erstattung der geltend gemachten Kosten für den Fachanwalt und Prozess. Der Versicherer begründet seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Vertragsinhalte des Versicherungsvertrages, in denen klar festgelegt ist, dass die Kostenübernahme für den Rechtsweg nur nach vorheriger Absprache mit dem Versicherungsunternehmen erfolgt.

Erst lesen, dann kommunizieren und zum Schluss Rechtsweg einleiten

Weder der Versicherungsnehmer noch der Fachanwalt sind in diesem fiktiven Beispiel auf die Ide gekommen, den Kostenfaktor der Rechtsmittel vorher mit der Versicherung abzuklären. Vordergründig ist dazu ohnehin nur der Versicherungsnehmer verpflichtet. In solchen Fällen bleiben Versicherte immer häufiger auf den Kosten sitzen. Darum gilt grundsätzlich die Dreischritt-Regel:

  1. Versicherungsunterlagen schon vor Abschluss auf ihren Inhalt genauestens überprüfen.
  2. Vor dem Rechtsweg, die Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung kommunizieren.
  3. Nach Absicherung durch die Rechtsschutzversicherung den Rechtsweg über einen entsprechenden Fachanwalt einleiten.

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