Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen helfen

Ob im Privatleben, im Straßenverkehr oder bei Miet- oder Eigentumsrechten - in vielen Bereichen des täglichen Lebens kann einmal anwaltliche Unterstützung oder sogar eine Vertretung vor Gericht notwendig werden. Um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nützlich sein, denn die notwendigen Ausgaben für einen Anwalt oder für einen Rechtsstreit sind enorm angestiegen. Die Kosten des Rechtsstreits sind abhängig von dem Streitwert des jeweiligen Falles.

Abgedeckte Bereiche der Rechtsschutzversicherung

Viele Versicherungsgesellschaften bieten heutzutage einen Rechtsschutz an. Der Versicherungsbeitrag für die Abdeckung eventuell anfallender Kosten eines Rechtsstreits ist ganz individuell zu veranschlagen - je nachdem ob ein Komplettpaket mit Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Mieter- bzw. Eigentümerrechtsschutz gewählt wird, oder ob einzelne Bereiche ausgeklammert werden sollen, mit denen der Versicherte wahrscheinlich nicht in Berührung kommen wird.

Nach der Abdeckung der jeweiligen Rechtsbereiche richtet sich selbstverständlich auch der Beitrag zur Versicherung. Manche Versicherungen setzen eine Selbstbeteiligung von 150 € bis 300 € voraus, bei anderen fällt keine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an.

Aktuelles in Bezug auf Rechtsschutzversicherungen

Ein großes Thema ist auch die Rechtsschutzversicherung bei Internetnutzung. Eine Rechtsschutzversicherung hat jetzt ein Exempel statuiert und bietet die erste Versicherung in diesem Bereich an. Nimmt zum Beispiel der Ruf eines Versicherungsnehmers im Internet Schaden, kann er sich jetzt - dank Unterstützung seiner Versicherung - dagegen wehren. Auch für Nutzer von Tauschbörsen besteht ein geringer Schutz: Hier wird jedoch meist nur die Erstberatung bei einem Anwalt bezahlt. Für aktuelle Fälle ist kein Rechtsschutz mehr möglich.

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch den Rechtsschutz in Bezug auf "Mietnomaden" an. Vermieter sind demnach bis zu einem gewissen Betrag abgedeckt, wenn der Mieter das Mietobjekt verwüstet oder gar unbewohnbar hinterlassen hat und über alle Berge ist oder bei ihm keine Schadensansprüche geltend gemacht werden können - zum Beispiel wegen Insolvenz. Sollte eine derartige Versicherung benötigt werden, ist zu beachten, dass nicht bei jeder Versicherung die Kosten für eine Räumungsklage abgedeckt sind und zudem hierfür ein spezieller Vermieterrechtsschutz nötig ist.

Aktuelle Urteile in Bezug auf Rechtschutzversicherungen

Verschiedene Urteile in Bezug auf Rechtsschutzversicherungen sind nicht nur im Jahre 2015 gefallen, auch in den vergangenen Jahren gab es immer wieder richterliche Entscheidungen in diesem Bereich. So entschied in diesem Jahr das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die von einer Rechtsschutzversicherung verwendete Einschränkung, die besagt, dass Anwaltskosten nur übernommen werden können, wenn zuvor von einem Mediationsversuch Gebrauch gemacht wurde, unzulässig ist.

Das Landesgericht Nürnberg-Fürth entschied ebenfalls in diesem Jahr, dass durch den Versicherungsnehmer eigenständig beauftragte Arbeiten, die als "Vorarbeit" für eine gerichtlich angeordnete Sachverständigenuntersuchung dienen, nicht als Gerichtskosten im eigentlichen Sinne abgedeckt und somit nicht von dem Versicherungsgeber zu erstatten sind.

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