„Anwalts Lieblinge“ bei den Rechtsschutzversicherungen
Die Zeitschrift Finanztest hatte vor einiger Zeit in einer Umfrage bei Rechtsanwälten die aus deren Sicht besten Rechtsschutzversicherungen ermittelt.
Nicht nur der günstige Preis entscheidet über den tatsächlichen Wert einer Police sondern vor allem das Verhalten der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall. Um es gleich vorweg zu nehmen, der Werbeslogan „Advocard ist Anwalts Liebling“ stimmt tatsächlich. Die meisten Anwälte sehen dies jedenfalls so.
Die These, dass große Versicherer bei der Rechtsschutzversicherung reibungsloser arbeiten als kleinere Gesellschaften betätigt der Test allerdings nicht. Eine repräsentative Aussage lies das Umfrageergebnis allerdings nur für die nach Umsatz zehn größten Versicherer zu. Dabei müssen kleinere Anbieter von Rechtsschutzversicherungen nicht zwangsläufig schlechter arbeiten. Sie sind nur bei den Rechtsanwälten nicht so präsent und spielten deshalb bei der Beurteilung keine wesentliche Rolle.
Gefragt hatte Finanztest die Anwälte, mit welchen Versicherungen sie am meisten zufrieden waren und mit welchen weniger. Die ersten zehn Plätze bei der Zufriedenheitsbewertung belegten demnach die zehn größten Rechtsschutzversicherer. Um das Meinungsbild breiter zu fächern, befragten die Experten der Fachzeitschrift deshalb noch 2000 Leser der eigenen Zeitschrift. Von diesen waren 1700 tatsächlich rechtsschutzversichert. Das erstaunliche Ergebnis: Der bei weitem größte Anteil der Versicherten war mit ihrer Gesellschaft zufrieden. Dabei sticht die Advocard nicht so heraus wie bei der Befragung der Anwälte. Allerdings waren auch nur 63 Teilnehmer der Befragung dort versichert. Immerhin hatten fünf Kunden bereits Probleme mit der genannten Versicherung, die in einem Streitfall entweder nicht oder erst nach ernsthaftem Drängen zahlen wollte. Bei insgesamt nur 36 verhandelten Fällen ist dies kein so geringer Anteil, wie man vermuten könnte.
Die Kundenbefragung ergab überhaupt keine große Streubreite zwischen den einzelnen Versicherern. Durchschnittlich wurden zehn Prozent der Fälle ermittelt, bei denen es Schwierigkeiten mit der Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung gab.